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Zweitwohnungen

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Anpassung des Raumplanungsgesetzes (RPG)

Rechtsgebiet:
Zweitwohnungen
Stichworte:
Zweitwohnungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

GELTENDES RECHT

Weder im Vorfeld der Abstimmung zur Zweitwohnungsinitiative, noch bei Erlass der Zweitwohnungsverordnung klärte der Bundesrat die Öffentlichkeit darüber auf, dass RPG 8 Abs. 2 und 3 bereits eine Regelung der Zweitwohnungs-Handhabung enthalten, wenn auch darin der Zweitwohnungsbegriff nicht geklärt wird:

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 17.12.2010

lauten wie folgt:

Ergebnis

Berücksichtigt man geltendes Recht in Form von RPG 8 Abs. 2 und 3 iZm den Übergangsbestimmungen dürfen ab 1.1.2013 auch in Gemeinden, wo der Zweitwohnungsanteil die 20 %-Marke nicht überschreitet, Zweitwohnungen nicht bewilligt werden, wenn die Gemeinden «die nötigen Vorkehren» nicht «getroffen haben».

ANPASSUNG des Raumplanungsgesetzes (RPG) als Ausführungsgesetzgebung zu BV 75a

Die Anpassung des Raumplanungsgesetzes an den neuen Art. 75a BV durch die Räte (National- und Ständerat) ist noch nicht erfolgt.

Weiterführende Informationen

Ratstermine bezüglich der Ausführungsgesetzgebung sind noch nicht bekannt.

Aktuelle Informationen zur rechtlichen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

» law-news.ch: Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

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